Plattform vs. Staat – Es wird interessant

Jeder staatliche Regulierungsanspruch, der an Plattformen herangetragen wird, wird dort letzten Endes in zentralistischer Kontrolle umgesetzt und stärkt so die politische Machtstellung der Plattformbetreiber. Auf der anderen Seite sind Plattformen geradezu gezwungen, das Recht des einen Staates gegen das Recht des anderen durchzusetzen. Der zweite Treiber des Kontrollverlusts dekonstruiert gerade durch die Kooperation der Plattformen mit den Staaten ihre eigene Grundlage: die durch Grenzen definierten Jurisdiktionen.

Das schrieb ich vorletztes Jahr in „Das Neue Spiel„.

Wir sehen seit geraumer Zeit die sich aus diesem Zusammenhang ergebenden Konflikte fast täglich in den News. Sei es Facebook vs. EU-Datenschutz, sei es das Recht auf Vergessenwerden vs. Google, sei es der Kampf Apples für Verschlüsserlung gegen die US-Politik oder die vielen regionalen Konflikte, in denen sich Uber befindet. Überall knallen Regulierungsbestrebungen von Staaten mit den international ausgelegten Strukturen von Plattformen aneinander. (Siehe dazu ausführlicher meinen Beitrag auf Online Open)

Nun ist ein Gerichtsurteil erfolgt, das uns grundsätzlicher aufhorchen lassen sollte. In Frankreich entschied ein Gericht, dass Facebooks Löschung von – aus seiner Sicht unangebrachter Nacktheit – nach französischem Recht ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Meinungsfreiheit ist. So weit, so gut. Hier freuen sich die Netzpolitikaktivist/innen, die bis zum Ende ihrer Nasenspitzen denken. Denn viel entscheidender ist, dass sich das französische Gericht in diesem Fall überhaupt zuständig sieht. Facebook hatte sich immer mit dem Hinweis auf die Jurisdiktion in den USA aus solchen Dingen herauslaviert.

Diese Entscheidung ist teil eines Trends. Schon das Safe Harbor-Urteil nagelt amerikanische Plattformanbieter sehr viel stärker an europäische Gesetze. Ebenfalls ein französisches Gericht will Googles Löschungen im Bezug auf das Recht auf Vergessenwerden gerne in der ganzen Welt durchgesetzt sehen. Was wiederum ein unzulässiger Eingriff in die Redefreiheit in anderen Juristdiktionen bedeuten dürfte.

Wenn dieser Trend anhält, das Französische Urteil also eine Signalwirkung entfaltet oder gar vom EuGH bestätigt wird, wird es richtig spannend. Einen gemeinsamen, universellen Dienst Länderübergreifend anzubieten wird dann quasi unmöglich. Das Durchsetzen des Rechts des einen Staates ist oft nur mit im anderen Staat illegalen Mitteln machbar. Facebook – und jede andere Kommunikationsplattform – müsste dann nach Jurisdiktionen aufgesplittet werden. Auf Facebook.de kann ich mich dann nur noch mit meinen deutschen Freunden unterhalten.

Ich glaube … ich hoffe(!) nicht, dass es so kommt. Ich stelle mir hier lieber pragmatischere Alternativen vor. Ich will drei Szenarien vorstellen:

1. Plattformanbieter werden die Nutzer/innen auffordern, selbstständig anzugeben, welcher Nation sie angehören. Alle lügen und sagen, sie seien Amerikaner.
Problem: das wird europäischen Politikern wahrscheinlich nicht genügen. Sie werden darauf drängen, dass Facebook Geoblocking oder ähnlich ekelhaftes einsetzt, um ihr Recht durchgesetzt zu sehen.

2. Plattformanbieter werden sich aus der EU zurückziehen. Zumindest geschäftlich. Wer mit Facebook geschäftlich zu tun haben will, muss sich an die Mutterzentrale in Menlo Park wenden.
Problem: Das könnte neue Rechtsunsicherheiten bringen und sehr wahrscheinlich zu intensiv in die Einnahmeseite der Plattformanbieter eingreifen. Es ist eine Frage, ob sie sich das leisten können. Und wollen.

3. Plattformanbieter fordern für sich eine – zumindest zum Teil – eigenständige, selbstregulierte Zone zu sein, in der die Regulierungskompetenzen der Länder nur bedingt gelten. Sie definieren dafür ihre eigenen Spielregeln sehr viel klarer als bisher und etablieren eigene Strukturen, diese transparent, nachvollziehbar und kontrolliert durchzusetzen. Sie gestalten ihre Regeln natürlich möglichst nahe an den Gesetzen ihrer wichtigsten Heimatmärkte, beharren aber darauf, deren Gesetze nur partiell (sofern sie mit den eigenen Standards übereinstimmen), auch durchzusetzen. Im Zweifel lassen sie sich dafür auch Sperren gefallen (wie in China und teils in der Türkei ja bereits gängige Praxis).
Problem: Staaten müssten ihre eigentlich universell verstandene Regulierungskompetenz freiwillig einschränken. Das scheint derzeit kaum vorstellbar. Aber vor dem 30jährigen Krieg war auch nicht vorstellbar, dass Reiche ihren universellen Führungsanspruch in der Welt zugunsten eines Nebeneinanders von souveränen Staaten einschränken.

Ich persönlich denke, dass es langfristig auf Option drei zulaufen wird. Darüber hatte ich neulich mal mit Christoph Kappes diskutiert. Dann wären Plattformen eigenständige, politische Gebilde auf Augenhöhe von Staaten. Aber das prophezeihe ich ja auch schon in meinem Buch.

Staaten sind in vielerlei Hinsicht ein organisatorisches Auslaufmodell. Es braucht internationale Strukturen, die den veränderten Informationsbedingungen nicht nur Rechnung tragen, sondern sie direkt implementieren. Und das sind nun mal Plattformen. Ob Facebook oder sein Nachfolger. Irgendwann werden sie ihre Souveränität fordern. Müssen.

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2 Kommentare zu Plattform vs. Staat – Es wird interessant

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