Filtersouveränität

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Die F. (auch: „Das radikale Recht des Anderen„) ist eine Informationsethik (zumindest ein informationsethischer Ansatz), der sich aus der neuen Struktur der Öffentlichkeit im Internet ergibt.

Während sich die bisherigen informationsethischen Ansätze darauf konzentrierten, wie der Umgang, die Speicherung und die Verteilung von Information reglementiert werden sollten, negiert die F. alle Ansätze der Kontrolle. Statt einer Kontrolle der Bereitstellung von Information, fordert sie den freien Zugang, Umgang, Aggregation und Filterung dieser für das Individuum.

Begründet wird die F. mit der grundsätzlichen Ungewissheit über die Möglichkeiten des Anderen (/der Zukunft), aus vorhandenen Daten Wissen zu generieren. Es gibt in der Zukunft keine Instanz mehr, die gutes von schlechten, nützliches von unnützem Wissen allgemeingültig unterscheiden kann und sollte.

Entwickelt wurde das Konzept in dem Vortrag: „Das radikale Recht des Anderen„.

Die Filtersouveränität des Anderen ist das neue “Interesse der Öffentlichkeit“. Während die Interessen der Öffentlichkeit mit denen der Privatleute mehr schlecht als recht abgeglichen werden mussten, funktioniert das beim Anderen nicht mehr. Sein Interesse bleibt verborgen und sein Nutzen an Informationen ist grundsätzlich nicht einschätzbar. Und genau deswegen überwiegt es. Denn übermorgen wird sein Nutzen an den Daten von Heute größer sein als morgen. Wir sitzen auf dem Schatz eines zukünftigen Anderen. Ihn mutwillig zu zerstören ist purer Egoismus.

Weiter definiert wurde er auf Carta: „Vom Kontrollverlust zur Filtersouveränität„.

„Wenn sich – erstens – Information aufgrund ihrer billigen Speicherbarkeit nicht mehr für ihre Existenz rechtfertigen muss und wir – zweitens – annehmen, dass die Querys, die man auf einen Datensatz anwenden kann, in ihren Möglichkeiten unendlich sind, gibt es plötzlich keine legitime Instanz mehr, die sich anmaßen könnte zu entscheiden, was wichtige, unwichtige, gute oder schlechte Information ist. Das Zusammenstellen von Querys und Präferieren von Filtern wäre das radikale Recht ausschließlich des Empfängers.“

Bezüge zu anderen Begriffen dieses Blogs:

– Hinter der Forderung nach F. steht einerseits die Anerkernnung des Kontrollverlusts (Informationskontrolle macht keinen Sinn mehr)
– und andererseits die neuen Freiheiten durch die Queryology.

31 Kommentare zu Filtersouveränität

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