Aktuelle Probleme der Plattform- UND Netzneutralität

Der Begriff „Plattformneutralität“ ist nicht neu und wurde auch nicht von mir erfunden. Es ist ursprünglich ein technischer Begriff, der besagt, dass zum Beispiel eine bestimmte Software oder ein Medienformat sowohl auf dem einen, als auch auf dem anderen Betriebssystem funktionieren. Dieses „Multihoming“ wie man das auch nennt, ist mit der politischen Idee der Plattformneutralität, wie ich sie schließlich formuliert habe, durchaus konform, weshalb ich diese Referenz bewusst in Kauf genommen habe. Meine Idee von Plattformneutralität ist quasi eine politische Weiterfassung des Begriffs.

Der aktuelle Koalitionsvertrag bezieht sich auf Seite 134 eindeutig auf den politischen Plattformneutralitätsbegriff, weswegen ich die darin vorgeschlagenen Regelungen nicht unkommentiert lassen kann. Hier die betreffende Stelle:

Die Koalition will faire Wettbewerbschancen für alle Medienanbieter. Deshalb wollen wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen privatwirtschaftlicher Medienproduktion stärken. Sie setzt sich für das Prinzip der Plattformneutralität ein, d. h. bei Distributionsplattformen für Rundfunk und Telemedien insbesondere bei marktbeherrschenden Plattformbetreibern sind eine diskriminierungsfreie Informati- onsübermittlung und der neutrale Zugang zu Inhalten sicherzustellen. Private und öffentlich-rechtliche audiovisuelle Medienangebote und journalistisch-redaktionelle Inhalte, die einen Beitrag im Sinne des Public Value leisten, sollen einen diskriminierungsfreien Zugang zu Distributionswegen und eine herausgehobene Auffindbarkeit erhalten.

Marcel Weiss sieht darin den Versuch der Presseverlagslobby bei Google und Facebook etc. bessere Platzierungen in Suchergebnissen und mehr Sichtbarkeit im Nachrichtenstrom zu erzwingen. Ich finde, das gibt der Text so nicht her. Die Plattformneutralität wird hier mit den Worten „diskriminierungsfreie Informationsübermittlung und der neutrale Zugang zu Inhalten“ durchaus in dem Sinne gebraucht, wie es gedacht war. Das einzige, was den gegenteiligen Eindruck erwecken kann, ist die „herausgehobene Auffindbarkeit„, die die journalistischen Inhalte erhalten sollen, was der kurz vorher genannten Diskriminierungsfreiheit allerdings diametral widerspricht. Die Formulierung kann im Zweifel für solche Zwecke missbraucht werden, aber der Text bezieht sich doch überwiegend auf die Diskriminierungsfreiheit als Prinzip, weswegen ich das erstmal als Unsauberkeit abtue.

Ich glaube nämlich, dass es um etwas anderes geht: Die Plattformneutralität soll als eine Art Addon des Leistungsschutzrechts implementiert werden, welches diesem erst Wirkung verleiht.

Was bisher geschah: Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist da und es nützt den Verlagen bislang herzlich wenig. Google hat getan, was aus ihrer Sicht das einzig sinnvolle ist: sie haben alle Verlagsangebote aus dem Index geworfen und sie danach freiwillig wieder in-opten lassen. Was bei den Nutzern und ihrem Datenschutz funktioniert, funktioniert auch bei Presseverlagen und ihrem Leistungsschutzrecht. So weit, so ärgerlich für die Verlage.

Mit einer gesetzlichen Regelung zur Plattformneutralität – das heißt, der Sicherung eines „diskriminierungsfreien Zugang zu Distributionswegen“ bei „marktbeherrschenden Plattformbetreibern“ wäre das Spiel ein anderes. Der Gesetzgeber würde Google dazu zwingen, alle Presseerzeugnisse zu listen, egal ob diese Google dafür eine Rechnung schicken oder nicht. Ein solches Gesetz könnte Google und andere Plattformbetreiber dazu zwingen, kostenpflichtige Verträge mit den Verlagen einzugehen. Also genau das, was Döpfner und Keese sich immer erhofft hatten.

Jetzt habe ich ein Problem. Ich würde gerne behaupten, dass die große Koalition die Plattformneutralität nicht verstanden hat oder sinnentstellt implementieren will. Dann könnte ich hier den Beleidigten spielen und sagen, dass die alle zu doof sind für das Konzept. Aber das stimmt nicht. Wenn man von der Formulierung der „herausgehobenen Auffindbarkeit“ mal absieht, klingt der Entwurf durchaus konform mit meiner Definition, die ich gerade erst in einem detaillierten Vortrag (Video, ziemlich weit am Ende) hergeleitet und ausgearbeitet habe:

1. Eine Plattform ist eine gesellschaftlich relevante, konsistente Infrastruktur, anhand derer kommunikative Handlungen vollzogen werden und sich Strukturbildungen vollziehen. *
            * (Strukturbildungen meint hier die Verstetigungen von sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, medialen oder technologischen Emergenzphänomen, die auf Grundlage der Plattform entstehen.)

2. Neutral ist eine Plattform, wenn sie es bewerkstelligt, alle zu einer gegebenen Zeit möglichen kommunikativen Handlungen zuzulassen und gleichartige kommunikative Handlungen gleich zu behandeln. **
             ** (Gleicher Art sind kommunikative Handlungen, wenn sie für den/die Endanwender*in den selben Zweck erfüllen.)

Im vorliegenden Entwurf geht es um die kommunikativen Handlungen der Presseverlage und die sind untereinander – gemessen an dem Nutzen des Endnutzers (und nur das zählt!) – tatsächlich gleich. In meiner Definition muss es egal sein, ob Sueddeutsche, Welt, taz oder dieses Blog: alle sollen diskriminierungsfrei bei Google und Facebook vorkommen und nach den selben Algorithmen gewichtet werden, denn sie alle dienen dem selben Zweck: der Nachrichtenversorgung/Unterhaltung/Bildung, etc.

Die Forderung aus dem Koalitionsvertrag kann man mit recht als „plattformneutral“ bezeichnen. Und dennoch ist sie falsch. Das Problem ist nämlich, dass die Unwucht bereits im Leistungsschutzrecht liegt und mit der Plattformneutralität besiegelt werden soll. Das Presse-Leistungsschutzrecht ist ungerecht und alles andere als eine plattformneutrale Einrichtung. Unter normalen Marktverhältnissen aber ist diese Ungerechtigkeit egal, wie wir gesehen haben, weil Google seine Vertragsfreiheit dazu nutzt, einfach keine kostenpflichtigen Deals einzugehen, die Verlage aber von Googles Traffic abhängig sind. Mit einer gesetzlichen Plattformneutralität aber kann man das ungerechte Leistungsschutzrecht erst richtig durchsetzen, denn es gäbe (nach meiner Definition) kein Argument für Google, einzelne Medien zu diskriminieren. Ob sie wollen oder nicht: sie müssten die Deals mit den Verlagen eingehen, egal zu welchem Preis.

Abstrakt formuliert liegt das Problem hier: Dadurch, dass die Plattformneutralität strikt immer nur auf der ihr eigenen Ebene wirkt – hier: die Ebene der Distribution zum Endnutzer – ist sie unfähig Unwuchten, die sich aus anderen Ebenen ergeben – hier: Zahlungsforderungen beim Informationsproduzenten, legitimiert durch das Leistungsschutzrecht – auszugleichen, sondern setzt sie blind durch.

Nun würde ich mir durchaus den Schuh anziehen, diese strukturelle Schwäche und dieses Szenario nicht gesehen zu haben. Aber ich bin nicht allein. Ich habe das Konzept ja von der Netzneutralität geklaut, weswegen es durchaus sinnvoll ist, probehalber einen ähnlich gelagerten Fall zu eruieren:

Stellen wir uns vor, wir hätten gesetzlich geregelte Netzneutralität (Und alle so Yeah!) Alle Daten müssen von den ISPs neutral (im oben geschilderten Sinne) zu den Endkunden distribuiert werden. Nun kommt Google auf die Idee, dass seine Dienste und Daten ja wohl um einiges besser sind, als die der meisten anderen Anbieter und will nun Geld von den Carriern und Providern dafür verlangen.

Ich jedenfalls kenne keine Regelungen, die ihnen das verbieten würden. In der gegenwärtigen Situation allerdings würden die Provider Google den Vogel zeigen und es wahrscheinlich auf einen Machtkampf ankommen lassen. Mit einer gesetzlich verpflichtenden Netzneutralität hätten sie keine Chance sich zu wehren. Sie müssten Google die Daten zu jedem Preis abkaufen.

Liege ich damit richtig, oder habe ich was übersehen? Hat im Zuge der Netzneutralitätsdiskussion eigentlich schon mal jemand ein solches Szenario bedacht?

Ich bin etwas ratlos an dieser Stelle. Well trolled, kann ich da nur der großen Koalition und der Verlegerlobby zurufen. Dann müssen wir wohl noch mal ran, an das Reißbrett und zwar bei beidem: Netz- und Plattformneutralität.

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10 Kommentare zu Aktuelle Probleme der Plattform- UND Netzneutralität

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